Fast unbemerkt verabschiedet sich der zweifelhafte Maßstab Schöpfungs- oder auch Gestaltungshöhe
Eine Hürde für die Schutzfähigkeit laut Urheberrechtsgesetz UrhG in der angewandten Kunst, war bisher die Gestaltungshöhe. Damit fallen die höheren Anforderungen gegenüber zweckfreier Kunst weg.
So heißt es bereits Ende letzten Jahres in der Legal Tribune ONLINE:
»Der BGH hat am Mittwoch entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst. Die Karlsruher Richter geben damit ihre bisherige Rechtsprechung auf, wonach Werke der angewandten Kunst eine besondere Gestaltungshöhe aufweisen mussten, um Schutz nach dem UrhG zu genießen.«
Zum ganzen Artikel: BGH zu angewandter Kunst: Urheberrechtsschutz für Geburtstagszug. In: Legal Tribune ONLINE, 13.11.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/10029/ (abgerufen am 20.01.2014)
Ein, wie ich finde, löbliches und wegweisendes Urteil, welches auch vielen Grafik-Designern aus dem Herzen sprechen müsste. Sicher bin ich mir da allerdings nicht, denn mir ist diesbezüglich kaum Reaktion zu diesem Thema aufgefallen. Allenfalls scheint es nur zu einer Randnotiz zu reichen. Dabei ist es ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung kreativer Branchen. Darüberhinaus wird es Auftragnehmern wie Auftraggebern eine größere Rechtssicherheit geben. Es wird wohl aber vermutlich noch ein Weilchen dauern, bevor dies bei den Kollegen angekommen ist.